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POSprom
Friseur & Kosmetik Stand: Juli 2026 · Von der POSprom-Fachredaktion

Kassensystem für Friseure und Kosmetikstudios: Termine + Kasse kombiniert

Für Friseure und Kosmetikstudios zählt die Kombination aus Terminkalender und Kasse: Ein gebuchter Termin wird direkt zum Kassenvorgang, Umsätze und Trinkgeld lassen sich je Mitarbeiter zuordnen, und neben der Dienstleistung wird oft auch Ware verkauft. Die Dienstleistung unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Finanzamt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen.

Auf einen Blick

  • Terminkalender und Kasse verzahnt — der Termin wird zum Bon
  • Umsatz und Trinkgeld je Mitarbeiter, Provisionsabrechnung
  • Dienstleistung und Produktverkauf auf einem Bon
  • Gutscheine mit Barcode, sichere Einlösung und Entwertung
  • Steuersatz Dienstleistung 19 %; TSE-Pflicht wie überall

Termin und Kasse in einem System

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zu einem reinen Handels-POS ist der integrierte Terminkalender: Kundinnen und Kunden buchen freie Slots (auch online), und aus dem Termin wird direkt der Kassenvorgang. Das spart Doppelerfassung und hält die Kundenhistorie an einer Stelle.

Mitarbeiter, Umsatz & Provision

  • Umsatzzuordnung je Mitarbeiterin oder Mitarbeiter
  • Provisionsabrechnung auf Basis der zugeordneten Umsätze
  • Zeiterfassung und Auslastung im Blick

Dienstleistung plus Produktverkauf

Neben der Behandlung wird häufig auch Ware verkauft — etwa Pflegeprodukte. Ein gutes System bildet Dienstleistung und Produkt auf einem Bon ab und führt die Behandlungshistorie je Kundin oder Kunde.

Gutscheine & Trinkgeld korrekt erfassen

Gutscheine sollten sich sicher erstellen, per Barcode einlösen und automatisch entwerten lassen. Trinkgeld muss cent-genau und vollständig erfasst werden — idealerweise direkt der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zugeordnet, wie es KassenSichV und GoBD verlangen.

Kassen-Nachschauen bei Friseuren nehmen laut Branchenpresse zu. Eine vollständige, zeitgenaue Aufzeichnung aller Bewegungen (Einnahmen, Wechselgeld, Trinkgeld, Gutscheine) ist der beste Schutz — mehr dazu im Beitrag zur Kassen-Nachschau.

Steuer & Pflichten

Friseur- und Kosmetikdienstleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent; auch der Produktverkauf ist in der Regel mit 19 Prozent zu besteuern. TSE und Belegausgabepflicht gelten wie in jedem anderen Betrieb mit elektronischer Kasse.

Häufige Fragen

Kann ein Kassensystem auch Termine verwalten?

Ja. Für Friseure und Kosmetikstudios gibt es Systeme, die Terminkalender und Kasse verbinden — der gebuchte Termin wird direkt zum Kassenvorgang.

Wie wird Trinkgeld beim Friseur korrekt gebucht?

Cent-genau, vollständig und idealerweise je Mitarbeiter zugeordnet. Das entspricht den Anforderungen von KassenSichV und GoBD.

Welcher Steuersatz gilt für Friseurleistungen?

Der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Warum ist saubere Kassenführung beim Friseur besonders wichtig?

Weil Kassen-Nachschauen in der Branche zunehmen. Eine lückenlose, zeitgenaue Aufzeichnung schützt bei einer Prüfung.

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen. Stand: Juli 2026.

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