Cyber Resilience Act · Artikel 14
CRA-Meldepflicht
Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden melden. Haben Sie eine Schwachstelle in einem POSprom-Produkt gefunden, melden Sie sie uns bitte per E-Mail.
Meldeweg
Schwachstelle melden
Der Meldeweg gilt für die Kassensoftware der POSprom GmbH.
Ausschließlich per E-Mail
security@posprom.deBetreff bitte mit „Sicherheitsmeldung“ beginnen.
Telefonische Meldungen können wir nicht entgegennehmen — wir müssen die Angaben schriftlich nachvollziehen können.
Diese Angaben brauchen wir
- Betroffenes Produkt und Version (z. B. „POSprom PROmax TSE 1.0.11“) sowie Betriebssystem.
- Beschreibung der Schwachstelle und der möglichen Auswirkung.
- Schritte zur Reproduktion — je konkreter, desto schneller die Einordnung.
- Datum und Uhrzeit der Beobachtung, ggf. Protokollauszüge oder Bildschirmfotos.
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen.
Unvollständige Meldungen nehmen wir ebenfalls an — fehlende Angaben klären wir per E-Mail.