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POSprom

Cyber Resilience Act · Artikel 14

CRA-Meldepflicht

Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden melden. Haben Sie eine Schwachstelle in einem POSprom-Produkt gefunden, melden Sie sie uns bitte per E-Mail.

Meldeweg

Schwachstelle melden

Der Meldeweg gilt für die Kassensoftware der POSprom GmbH.

Ausschließlich per E-Mail

security@posprom.de

Betreff bitte mit „Sicherheitsmeldung“ beginnen.

Telefonische Meldungen können wir nicht entgegennehmen — wir müssen die Angaben schriftlich nachvollziehen können.

Diese Angaben brauchen wir

  • Betroffenes Produkt und Version (z. B. „POSprom PROmax TSE 1.0.11“) sowie Betriebssystem.
  • Beschreibung der Schwachstelle und der möglichen Auswirkung.
  • Schritte zur Reproduktion — je konkreter, desto schneller die Einordnung.
  • Datum und Uhrzeit der Beobachtung, ggf. Protokollauszüge oder Bildschirmfotos.
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen.

Unvollständige Meldungen nehmen wir ebenfalls an — fehlende Angaben klären wir per E-Mail.