Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Finanzamt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen.
Auf einen Blick
- Schnellwahltasten für Brot und Brötchen im Frühgeschäft
- Eichrechtskonforme Waagen-Anbindung (Verkauf nach Gewicht)
- Filialverwaltung: zentrale Artikel- und Preispflege
- Ab 2026: 7 % auf Backwaren/Speisen, 19 % auf Getränke im Café
- Hohes Bon-Aufkommen morgens — robuste, schnelle Hardware
Schnell durchs Frühgeschäft
In den Morgenstunden zählt Tempo: Schnellwahltasten für das Brot- und Brötchensortiment, kurze Kassiervorgänge und robuste Hardware. Bei hohem Andrang helfen mehrere Kassenplätze, damit keine Schlange entsteht.
Waagen-Anbindung & Eichrecht
Waagen, deren Ergebnis den Preis bestimmt (Verkauf nach Gewicht), müssen eichrechtskonform sein. Rechtsrahmen sind das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV). Bei neuen Ladenwaagen (nichtselbsttätigen Waagen) erfolgt die Erst-Konformitätsbewertung nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU (NAWI-Richtlinie). Reine Kontroll- oder Zutatenwaagen im Nicht-Kundenbereich sind nicht eichpflichtig.
- Anbindung Waage an Kasse per RS-232 (seriell), USB oder WLAN
- Gewichtswert wird automatisch auf Bon und Position übertragen
- Etikettendruck und PLU-Speicher für den Verkauf nach Gewicht
Wichtig: Die gesamte Messkette (Waage plus Kasse) muss eichrechtlich zulässig sein — nicht jede Waage darf frei mit jeder Kasse gekoppelt werden. Im Zweifel beim Landeseichamt oder der PTB nachfragen.
Mehrwertsteuer 7 % / 19 % in der Bäckerei
Reine Backwaren sind Grundnahrungsmittel und werden mit 7 Prozent besteuert. Seit 2026 gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent auch für zubereitete Speisen im Sitzbereich (Café-Teil). Getränke im Café — etwa Kaffee oder Softdrinks — bleiben bei 19 Prozent. Die Kasse muss die Sätze weiterhin auf Positionsebene trennen.
Mehrere Filialen zentral steuern
- Zentrale Artikel- und Preispflege für alle Standorte
- Konsolidierte Auswertungen über die Filialen
- Einheitliche Schnellwahl-Layouts
Pflichten nicht vergessen
Auch in der Bäckerei gelten TSE, Belegausgabepflicht und die Meldung ans Finanzamt. Die Grundlagen erklärt der TSE-&-KassenSichV-Leitfaden.
Häufige Fragen
Muss die Waage in der Bäckerei geeicht sein?
Wenn das Wägeergebnis den Verkaufspreis bestimmt (Verkauf nach Gewicht), ja. Reine Rezept- oder Kontrollwaagen ohne Preisbezug sind nicht eichpflichtig.
Wie viel Mehrwertsteuer auf Brötchen und Kaffee?
Backwaren und Speisen 7 Prozent, Getränke wie Kaffee 19 Prozent.
Wie wird die Waage an die Kasse angebunden?
Meist per RS-232 (seriell), USB oder WLAN — der Gewichtswert wird automatisch an Bon und Position übertragen.
Lohnt sich eine Filialverwaltung schon bei zwei Läden?
Oft ja, weil sich Artikel und Preise zentral pflegen und Auswertungen zusammenführen lassen.
Quellen
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen. Stand: Juli 2026.