Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Finanzamt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen.
Auf einen Blick
- Tischverwaltung mit Gastraum-Bild, Umbuchen und getrennten Bereichen
- Bonpush an Küchen-/Tresendrucker oder Küchenmonitor (KDS)
- Rechnung splitten, Positionen umbuchen, Trinkgeld sauber erfassen
- Seit 2026: 7 % auf Speisen, 19 % auf Getränke — beides auf einem Bon
- TSE und Belegausgabepflicht gelten auch in der Gastronomie
Die 7-%-Mehrwertsteuer auf Speisen ab 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent — allerdings nur für Speisen. Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, eingeführt durch das Steueränderungsgesetz 2025. Damit entfällt für Speisen die frühere Unterscheidung zwischen Vor-Ort-Verzehr (19 %) und Außer-Haus (7 %): Speisen werden einheitlich mit 7 Prozent besteuert.
| Leistung | Steuersatz ab 2026 |
|---|---|
| Speisen — Vor-Ort-Verzehr | 7 % |
| Speisen — Mitnahme / Lieferung | 7 % |
| Getränke — vor Ort | 19 % |
| Getränke — außer Haus / to go | 19 % |
Einzelne Getränke wie Milch können als Lebensmittel mit 7 % besteuert sein — das folgt der allgemeinen Produkt-Einstufung, nicht der Gastronomie-Regel. Wichtig ist, die Steuersätze in der Kasse korrekt zu hinterlegen.
Was bedeutet das für die Kasse?
Die Kasse muss 7 und 19 Prozent parallel auf einem Bon abbilden — etwa Pizza (7 %) und Cola (19 %) im selben Vorgang. Der Umschalter „hier essen / mitnehmen" verliert für Speisen seine steuerliche Bedeutung, bleibt aber für Getränke und für eine saubere DSFinV-K-Buchung sinnvoll. Viele Kassen behalten ihn deshalb bei.
Tischverwaltung
- Gastraum-Bild am Bildschirm mit Farbcodierung (belegt/frei)
- Tische per Drag-and-Drop umbuchen
- Getrennte Bereiche (Saal, Terrasse, Bar)
- Offene Tische im Blick behalten
Bonpush & Küchenkommunikation
Bestellungen werden per Funk direkt an Küchen- oder Tresendrucker beziehungsweise an einen Küchenmonitor (KDS) übermittelt. Über eine Gangsteuerung lassen sich Vor- und Hauptspeise zeitversetzt an die Küche schicken — das entlastet den Service und beschleunigt den Ablauf.
Splitten, Trinkgeld & Servicetempo
- Rechnung nach Personen oder Positionen splitten
- Positionen zwischen Tischen umbuchen
- Trinkgeld automatisch und getrennt erfassen
- Schnelle Bezahlvorgänge über Kartenanbindung
Imbiss: schlanker, aber TSE-pflichtig
Ein Imbiss oder Schnellrestaurant braucht meist keine volle Tischverwaltung, dafür Schnellwahltasten und einen zügigen Kassiervorgang — oft mit Bonpush an die Küche. TSE und Belegausgabepflicht gelten aber genauso wie in der Voll-Gastronomie.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer auf Essen in der Gastronomie 2026?
Auf Speisen 7 Prozent (dauerhaft, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG), auf Getränke 19 Prozent.
Gilt die 7-%-Regel auch für den Außer-Haus-Verkauf?
Für Speisen ja — sie werden einheitlich mit 7 Prozent besteuert, egal ob im Haus oder zum Mitnehmen. Getränke bleiben bei 19 Prozent.
Muss meine Kasse zwei Steuersätze können?
Ja. Sie muss 7 und 19 Prozent auf einem gemischten Bon korrekt trennen und in der DSFinV-K sauber ausweisen.
Brauche ich Tischverwaltung im Imbiss?
Meist nicht. Wichtiger sind Schnellwahltasten und ein schneller Kassiervorgang, oft mit Bonpush an die Küche.
Quellen
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen. Stand: Juli 2026.