Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Finanzamt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen.
Auf einen Blick
- Gebühr besteht aus: Interbankenentgelt + Netzentgelt + Dienstleister-Marge
- girocard: Transaktionsentgelt meist rund 0,2–0,3 % vom Umsatz
- Kreditkarte: deutlich höher (oft ~1,5–2,9 % je nach Karte/Vertrag)
- Gesamtkosten inkl. Terminal und Zeitaufwand: girocard laut Bundesbank knapp 1 % des Umsatzes
- Kontaktlos kostet dasselbe wie Zahlung mit PIN
- EU-Verordnung deckelt Interbankenentgelte für Verbraucherkarten (Debit 0,2 %, Kredit 0,3 %; Firmenkarten ausgenommen)
Woraus bestehen die Gebühren?
- Interbankenentgelt (Interchange): geht an die kartenausgebende Bank
- Netzentgelt (Scheme Fee): geht an das Kartensystem (z. B. Mastercard, Visa, girocard)
- Marge des Zahlungsdienstleisters (Acquirer/Anbieter)
girocard und Kreditkarte im Vergleich
| Kartenart | Typisches Transaktionsentgelt (ohne Terminal-, Netzbetriebs- und Zeitkosten) |
|---|---|
| girocard (Debit) | meist ~0,2–0,3 % vom Umsatz |
| Kreditkarte (Visa/Mastercard) | meist ~1,5–2,9 % je nach Karte und Vertrag |
Das Transaktionsentgelt ist nur ein Teil der Kosten. Rechnet man Terminal, Netzbetrieb und den Zeitaufwand an der Kasse mit ein, kostet die girocard den Einzelhandel laut der Bundesbank-Studie „Kosten von Zahlungsmitteln im Einzelhandel“ (November 2025) durchschnittlich knapp 1 Prozent des Umsatzes. Gemessen am Umsatz ist sie damit das günstigste Kartenverfahren; internationale Debit- und Kreditkarten sind teurer.
Die EU-Deckelung der Interbankenentgelte
Die EU-Verordnung 2015/751 begrenzt die Interbankenentgelte bei Verbraucherkarten: auf 0,2 Prozent bei Debitkarten und 0,3 Prozent bei Kreditkarten. Für Firmenkarten und Drei-Parteien-Systeme wie American Express gilt der Deckel nicht. Er ist zudem nur ein Baustein — die tatsächliche Händlergebühr enthält zusätzlich Netzentgelt und die Marge des Anbieters und liegt deshalb höher.
Kontaktlos und Mobile Pay
Ob eingesteckt, per PIN, kontaktlos oder mit dem Smartphone gezahlt wird, spielt für die Gebühr keine Rolle — entscheidend sind Kartenart und Vertrag. Kontaktloses Zahlen ist für den Händler also nicht teurer.
Wie Sie Gebühren senken
- Angebote mehrerer Zahlungsdienstleister vergleichen
- Prüfen, ob ein Pauschal- oder ein prozentualer Tarif günstiger ist
- girocard als günstigste Kartenart aktiv anbieten
- Vertragslaufzeiten und versteckte Zusatzkosten beachten
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Gebühren bei der girocard?
Das Transaktionsentgelt liegt für Händler meist bei rund 0,2 bis 0,3 Prozent vom Umsatz — deutlich günstiger als bei Kreditkarten. Mit Terminal, Netzbetrieb und Zeitaufwand kommt die Bundesbank für die girocard auf Gesamtkosten von knapp 1 Prozent des Umsatzes.
Warum sind Kreditkarten teurer?
Netzentgelte und Anbietermargen sind höher; typische Transaktionsentgelte liegen bei etwa 1,5 bis 2,9 Prozent.
Kostet kontaktloses Zahlen extra?
Nein. Für die Gebühr zählen Kartenart und Vertrag, nicht die Art des Auslesens.
Darf ich eine Gebühr an Kunden weitergeben?
Meist nicht. Für SEPA-Überweisung und -Lastschrift sowie gegenüber Verbrauchern für girocard und Verbraucher-Debit- und -Kreditkarten von Visa und Mastercard ist ein Aufschlag (Surcharging) nach § 270a BGB unwirksam. Bei anderen Karten, etwa American Express, Diners oder Firmenkarten, darf ein Entgelt gegenüber Verbrauchern höchstens Ihre Kosten decken und nur verlangt werden, wenn es eine gängige kostenlose Zahlungsmöglichkeit gibt (§ 312a Abs. 4 BGB). Die geplante EU-Zahlungsdiensteverordnung (PSR) soll das Aufschlagverbot auf alle Überweisungen und Lastschriften in der EU ausdehnen. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Quellen
- EU-Verordnung 2015/751 über Interbankenentgelte, Art. 3/4 (EUR-Lex) ↗
- § 270a BGB — kein Entgelt für bestimmte Zahlungsmittel (Gesetze im Internet) ↗
- § 312a BGB — Entgelte für Zahlungsmittel bei Verbraucherverträgen (Gesetze im Internet) ↗
- Deutsche Bundesbank — Studie „Kosten von Zahlungsmitteln im Einzelhandel“ (28.11.2025) ↗
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen. Stand: Oktober 2026.