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Steuerberater & Export Stand: Oktober 2026 · Von der POSprom-Fachredaktion

Kassendaten für den Steuerberater exportieren: die DATEV-Schnittstelle nutzen

Über eine DATEV-Schnittstelle übergeben Sie Ihre Kassendaten strukturiert an den Steuerberater — ohne Zettelwirtschaft. Das Kassensystem exportiert die Umsätze im DATEV-Format, der Steuerberater importiert sie direkt in die Buchhaltung. Das spart Zeit, reduziert Fehler und hält die Kassenführung nachvollziehbar.

Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Finanzamt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen.

Auf einen Blick

  • DATEV ist die verbreitetste Software bei Steuerberatern in Deutschland
  • Das Kassensystem exportiert Umsätze strukturiert im DATEV-Format
  • Spart manuelles Abtippen und reduziert Übertragungsfehler
  • Ergänzt den DSFinV-K-Export — der ist für das Finanzamt
  • Regelmäßiger Export (z. B. monatlich) hält die Buchhaltung aktuell

Warum ein DATEV-Export?

Die meisten Steuerberater in Deutschland arbeiten mit DATEV. Wenn Ihr Kassensystem die Umsätze direkt im DATEV-Format ausgibt, kann Ihr Steuerberater sie ohne Abtippen in die Finanzbuchhaltung übernehmen. Das reduziert Fehler, spart Zeit und macht die monatliche Übergabe der Kassendaten planbar.

DATEV oder DSFinV-K — zwei verschiedene Exporte

Wichtig ist die Abgrenzung: Der DSFinV-K-Export ist das genormte Format für das Finanzamt bei einer Prüfung oder Kassen-Nachschau. Der DATEV-Export dient der laufenden Buchhaltung beim Steuerberater. Beide beziehen sich auf dieselben Kassendaten, haben aber unterschiedliche Empfänger und Zwecke.

ExportFür wenZweck
DSFinV-KFinanzamtPrüfung / Kassen-Nachschau (genormtes Format)
DATEVSteuerberaterlaufende Finanzbuchhaltung

So funktioniert der Export

  1. 1 Im Kassensystem den DATEV-Export und den Buchungszeitraum wählen.
  2. 2 Kontenrahmen und Steuerschlüssel mit dem Steuerberater abstimmen.
  3. 3 Export-Datei erzeugen (meist als DATEV-Format bzw. CSV).
  4. 4 Datei an den Steuerberater übergeben oder in DATEV Unternehmen online hochladen.

Worauf Sie achten sollten

  • Kontenrahmen (z. B. SKR03/SKR04) mit dem Steuerberater festlegen
  • Steuersätze und Warengruppen sauber zuordnen (7 % / 19 %)
  • Zahlarten (bar, Karte) korrekt trennen
  • Export-Zeitraum lückenlos wählen (keine Doppelungen)

Häufige Fragen

Ist der DATEV-Export dasselbe wie der DSFinV-K-Export?

Nein. DSFinV-K ist das Format für das Finanzamt bei Prüfungen; der DATEV-Export dient der laufenden Buchhaltung beim Steuerberater.

Wie oft sollte ich exportieren?

Üblich ist ein monatlicher Export passend zur Umsatzsteuer-Voranmeldung; das hält die Buchhaltung aktuell.

Brauche ich dafür DATEV selbst?

Nein. Ihr Kassensystem erzeugt die Datei im DATEV-Format; verarbeitet wird sie beim Steuerberater.

Was muss ich mit dem Steuerberater abstimmen?

Vor allem den Kontenrahmen, die Steuerschlüssel und die Zuordnung der Warengruppen und Zahlarten.

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen. Stand: Oktober 2026.

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