Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Finanzamt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen.
Auf einen Blick
- Schnelles Kassieren vieler Einzelartikel, Steuersätze 7 %/19 % automatisch
- Tabak: gesetzliche Preisbindung — Festpreise hinterlegen
- Lotto/Toto meist über separates Terminal und eigene Warengruppe
- Presse mit Remission (7 %), Pfand- und Leergutrücknahme mit Pfandbon
- Jugendschutz: Alterskontrolle für Tabak (18) und Alkohol (16/18)
Viele Artikel, gemischte Steuersätze
Am Kiosk treffen viele Einzelartikel mit unterschiedlichen Steuersätzen aufeinander: Presse und Lebensmittel mit 7 Prozent, viele andere Waren und Getränke mit 19 Prozent. Die Kasse muss jeden Artikel automatisch dem richtigen Satz zuordnen und trotzdem schnell bleiben.
Tabakwaren: Preisbindung beachten
Tabakwaren unterliegen einer gesetzlichen Preisbindung: Der vom Hersteller festgelegte Kleinverkaufspreis (auf dem Steuerzeichen) darf im Handel nicht unterschritten werden, auch Rabatte sind unzulässig (§ 26 Tabaksteuergesetz). Die Kasse sollte diese Festpreise fest hinterlegt führen, damit an der Kasse nicht versehentlich abgewichen wird.
Lotto, Presse & Pfand
- Lotto/Toto laufen meist über ein separates Lotterie-Terminal mit eigener Abrechnung — in der Kasse als eigene Warengruppe geführt
- Presse: Remission (Rücksendung unverkaufter Exemplare) muss abbildbar sein, Steuersatz 7 Prozent
- Pfand und Leergut: Rücknahme mit Pfandbon, Einweg- und Mehrwegpfand als eigene Positionen
Jugendschutz an der Kasse
Der Verkauf an Minderjährige ist verboten und sollte durch die Kasse unterstützt werden — etwa durch eine erzwungene Altersabfrage bei betroffenen Warengruppen. Bei Zweifeln ist ein amtlicher Lichtbildausweis zu kontrollieren; sonst muss der Verkauf verweigert werden. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Tabak und E-Zigaretten (auch nikotinfrei): ab 18 Jahren (§ 10 JuSchG)
- Bier, Wein und Sekt: ab 16 Jahren (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG)
- Spirituosen und andere alkoholische Getränke (z. B. Alkopops): ab 18 Jahren (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG)
Pflichten nicht vergessen
Auch am Kiosk gelten TSE, Belegausgabepflicht und die Meldung ans Finanzamt. Grundlagen dazu im TSE-&-KassenSichV-Leitfaden.
Häufige Fragen
Darf ich Zigaretten günstiger verkaufen?
Nein. Tabakwaren unterliegen einer Preisbindung — es gilt der vom Hersteller festgelegte Kleinverkaufspreis.
Ab welchem Alter darf ich Alkohol und Tabak verkaufen?
Tabak ab 18, Bier/Wein/Sekt ab 16, Spirituosen ab 18 Jahren. Bei Zweifel Ausweis kontrollieren.
Wie bucht die Kasse Pfand?
Pfand und Leergut werden als eigene Positionen geführt; bei der Rücknahme wird ein Pfandbon erstellt.
Läuft Lotto über die normale Kasse?
Meist über ein separates Lotterie-Terminal mit eigener Abrechnung. In der Kasse wird Lotto als eigene Warengruppe geführt.
Quellen
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen. Stand: Juli 2026.