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POSprom
Praxis & Prüfung Stand: Oktober 2026 · Von der POSprom-Fachredaktion

Z-Bericht und Tagesabschluss: Was dazugehört und was das Finanzamt prüft

Der Z-Bericht (Tagesabschluss) fasst den Kassentag zusammen: Umsatz, Stornos, Retouren und die einzelnen Zahlarten. Er wird fortlaufend nummeriert und ist Teil einer ordnungsgemäßen Kassenführung. Das Finanzamt achtet vor allem auf Vollständigkeit und eine lückenlose Nummerierung der Abschlüsse.

Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Finanzamt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen.

Auf einen Blick

  • Z-Bericht = Tagesabschluss der elektronischen Kasse
  • Enthält Umsatz, Stornos, Retouren und Zahlarten
  • Wird fortlaufend nummeriert — Lücken sind ein Warnsignal
  • Teil der GoBD-konformen Kassenführung und des DSFinV-K-Exports
  • Täglich erstellen und aufbewahren

Was ist ein Z-Bericht?

Der Z-Bericht ist der tägliche Abschluss der Kasse. Er summiert die Umsätze des Tages, weist Stornos und Retouren aus und schlüsselt die Zahlarten (bar, Karte) auf. Seinen Namen hat er von der früheren „Nullstellung“: Mit dem Abschluss wurden die Tageszähler zurückgesetzt.

Was gehört in den Tagesabschluss?

  • Tagesumsatz, aufgeteilt nach Steuersätzen
  • Stornos, Retouren und Korrekturen
  • Zahlarten (bar, Karte) mit Summen
  • Fortlaufende Z-Nummer und Datum/Uhrzeit

Was das Finanzamt prüft

Bei einer Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung achtet das Finanzamt auf die Vollständigkeit der Tagesabschlüsse und auf eine lückenlose, fortlaufende Nummerierung. Fehlende Z-Nummern deuten auf gelöschte Abschlüsse hin und führen fast immer zu Nachfragen. Zusätzlich wird der Abgleich der Zahlarten (Kasse gegen Kartenumsätze) geprüft.

Z-Bericht oder Kassenbericht?

Der Z-Bericht stammt aus der elektronischen Kasse. Wer eine offene Ladenkasse führt, erstellt stattdessen einen täglichen Kassenbericht; ein Zählprotokoll mit der Stückelung des Bargelds wird dazu empfohlen. Beide dokumentieren den Tag — nur auf unterschiedlichem Weg.

Tipps für den Tagesabschluss

  • Den Abschluss täglich und vollständig erstellen
  • Z-Nummern lückenlos aufbewahren
  • Bargeldbestand zählen und mit dem Soll abgleichen
  • Differenzen dokumentieren statt sie zu glätten

Häufige Fragen

Muss ich täglich einen Z-Bericht erstellen?

Für eine ordnungsgemäße Kassenführung sollte der Tagesabschluss täglich erstellt und aufbewahrt werden.

Warum ist die fortlaufende Nummerierung wichtig?

Lücken in den Z-Nummern deuten auf gelöschte Abschlüsse hin und werden bei einer Prüfung beanstandet.

Was ist der Unterschied zum Kassenbericht?

Der Z-Bericht kommt aus der elektronischen Kasse; der Kassenbericht ist das manuelle Pendant bei der offenen Ladenkasse.

Gehören die Zahlarten in den Z-Bericht?

Ja. Bar- und Kartenumsätze werden getrennt ausgewiesen, damit der Abgleich möglich ist.

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen. Stand: Oktober 2026.

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