Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2026 · POSprom GmbH, Weiltinger Straße 6, 90449 Nürnberg (nachfolgend „Verkäufer" oder „wir").
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft
- Vertragsschluss
- Preise, Versandkosten und Preisanpassung
- Zahlung, Fälligkeit, Verzug und Zahlungssicherung
- Lieferung, Versand, Gefahrübergang und höhere Gewalt
- Installation, Abnahme und Reparaturannahme
- Eigentumsvorbehalt
- Software, Lizenzen und Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Updates, Support, Sicherheit und Schnittstellen Dritter
- Mitwirkung und Verantwortung des Kunden
- Mängelhaftung (Gewährleistung)
- Haftung
- Kein Widerrufsrecht
- Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Geheimhaltung und Vertraulichkeit
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Überlassung von Software/Lizenzen, die ein Kunde mit uns über unseren Online-Shop oder auf sonstigem Wege schließt.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) findet nicht statt. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, die Bereitstellung der Lizenz bzw. die Auslieferung der Ware annehmen. Eine automatisierte Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
§ 3 Preise, Versandkosten und Preisanpassung
(1) Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Die enthaltene gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Die anfallenden Versandkosten ergeben sich aus den Angaben im Online-Shop bzw. auf der Seite „Versandkosten" und werden im Bestellvorgang gesondert ausgewiesen.
(3) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z. B. Überweisungs- oder Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z. B. Zölle).
(4) Soweit für einzelne Leistungen ausdrücklich eine wiederkehrende Vergütung vereinbart wird (z. B. zukünftige Module, kostenpflichtige Zusatzfunktionen oder laufende Software-/Servicegebühren), sind wir berechtigt, diese Vergütung mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume angemessen anzupassen, insbesondere bei Änderungen unserer Bezugs-, Lizenz- oder Betriebskosten. Eine Erhöhung teilen wir dem Kunden mindestens zwei (2) Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Übersteigt die Erhöhung 10 % der zuletzt geschuldeten Vergütung, steht dem Kunden hinsichtlich der betroffenen wiederkehrenden Leistung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Anpassung als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Diese Regelung gilt nicht für Einmalkäufe.
§ 4 Zahlung, Fälligkeit, Verzug und Zahlungssicherung
(1) Es stehen die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung (insbesondere Vorkasse/Überweisung, PayPal sowie ggf. Zahlung bei Abholung).
(2) Bei Vorkasse erfolgt die Lieferung bzw. Bereitstellung nach vollständigem Zahlungseingang.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, mit einer Mahnung gesetzten Nachfrist berechtigt, noch ausstehende eigene Leistungen aus dem betroffenen Vertragsverhältnis bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten. Bei lizenzierter Software sind wir in diesem Fall berechtigt, die Nutzungsberechtigung nach vorheriger Ankündigung in Textform vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, soweit dies den Kunden nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt; die ordnungsgemäße Erfüllung gesetzlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Kunden bleibt hiervon unberührt. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(6) Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern und durch die die Erfüllung unserer Zahlungsansprüche gefährdet wird, sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen (§ 321 BGB).
§ 5 Lieferung, Versand, Gefahrübergang und höhere Gewalt
(1) Die Lieferung körperlicher Ware erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Software/Lizenzen werden in der Regel elektronisch (z. B. per E-Mail oder Download-Link) bereitgestellt.
(2) Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).
(3) Angegebene Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(4) Zumutbare Teillieferungen sind zulässig, soweit der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird; sie können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(5) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Unterbrechungen der Lieferkette, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Epidemien/Pandemien) verlängern die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir werden den Kunden über solche Ereignisse unverzüglich unterrichten. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Gegenleistungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
§ 6 Installation, Abnahme und Reparaturannahme
(1) Erbringen wir auf Wunsch des Kunden Installations- oder sonstige Werkleistungen (z. B. Aufbau und Einrichtung des Kassensystems vor Ort), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Im reinen Waren- und Softwareverkauf findet dieser Paragraf keine Anwendung.
(2) Nach Fertigstellung einer Installation oder sonstigen Werkleistung nimmt der Kunde die Leistung unverzüglich ab. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Anzeige der Fertigstellung unter Angabe wesentlicher Mängel in Textform widerspricht. Auf diese Wirkung weisen wir bei der Anzeige der Fertigstellung gesondert hin.
(3) Übergibt der Kunde Geräte zur Reparatur oder Überprüfung, holt er diese nach Abschluss der Arbeiten bzw. nach unserer Mitteilung, dass eine Reparatur nicht oder nur unwirtschaftlich möglich ist, innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist ab. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde die Versand- und Transportkosten.
(4) Holt der Kunde übergebene Geräte trotz Fristsetzung und einmaliger Erinnerung nicht innerhalb einer weiteren angemessenen Frist ab, sind wir berechtigt, die Geräte auf Kosten des Kunden fachgerecht zu entsorgen oder zu verwerten. Gesetzliche Pfand-, Zurückbehaltungs- und Verwertungsrechte bleiben unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe unserer offenen Forderungen an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
(3) Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde stets für uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit nicht uns gehörenden Sachen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Die neue Sache verwahrt der Kunde unentgeltlich mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
(4) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich in Textform zu unterrichten und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.
(5) Der Kunde hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen die üblichen Risiken (z. B. Verlust, Beschädigung, Feuer, Diebstahl) ausreichend zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen.
§ 8 Software, Lizenzen und Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
(1) Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert. Der Kunde erhält im vereinbarten Umfang (gebuchte Module und Laufzeit) ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(2) Die Lizenz kann technisch an ein Gerät (Hardware-Merkmal) gebunden sein. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist unzulässig.
(3) Der Kunde darf die überlassene Software nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren und nicht versuchen, den Quellcode auf andere Weise zu erlangen. Zwingende gesetzliche Befugnisse des Kunden — insbesondere nach § 69d und § 69e UrhG (etwa zur Fehlerbehebung oder zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen) — bleiben unberührt.
(4) Mitgelieferte oder integrierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) dienen der Erfüllung der Anforderungen der KassenSichV. Für die ordnungsgemäße Anmeldung, Konfiguration und den steuerlich korrekten Einsatz der Kasse ist der Kunde verantwortlich.
(5) Was ist unter einer technischen Sicherheitseinrichtung zu verstehen? Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Die TSE wird vom elektronischen Aufzeichnungssystem (z. B. einer Kasse) angesprochen, übernimmt die Absicherung der aufzuzeichnenden Daten gegen nachträgliche Veränderung und Löschung und speichert die gesicherten Aufzeichnungen in einem einheitlichen Format. Finanzbehörden können die geschützten Daten dann einfordern und auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen.
(6) Service-Pauschale für die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Nach Ablauf von 6 Monaten nach Erhalt der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) fällt im Falle einer technischen Unregelmäßigkeit eine Service-Pauschale für folgende Dienste an:
- Versand
- Prüfung der Technischen Sicherheitseinrichtung
- ggf. Rückabwicklung mit dem Hersteller
- ggf. Reparatur oder Austausch beim Hersteller
(7) Die Service-Pauschale wird bei jeder technischen Unregelmäßigkeit, die der Kunde anfragt, fällig. Die Höhe der Service-Pauschale ist intern geregelt und wird dem Kunden im Falle einer technischen Unregelmäßigkeit oder Anfrage vom Innendienst per Angebot in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilt.
(8) Erstellen wir im Auftrag des Kunden Individualanpassungen oder -programmierungen, erhält der Kunde hieran, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ebenfalls nur ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe an Dritte sowie die Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks sind ausgeschlossen.
(9) Der Verkäufer ist berechtigt, den Kunden (Name bzw. Firma und Logo) als Referenz auf seiner Website und in Werbematerialien zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
§ 9 Updates, Support, Sicherheit und Schnittstellen Dritter
(1) Im Kaufpreis enthalten sind Fehlerbehebungen sowie Updates, die zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Konformität (insbesondere KassenSichV) und der vereinbarten Funktion der erworbenen Programmgeneration erforderlich sind. Funktionserweiternde Upgrades (z. B. neue Hauptversionen oder zusätzliche Module) sind nicht umfasst und können gesondert erworben werden. Support leisten wir im üblichen Geschäftsumfang per E-Mail und Telefon; ein bestimmter Reaktions- oder Servicelevel (SLA) wird nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung geschuldet.
(2) Sicherheitsrelevante Updates für die Basisfunktionen der Kassensoftware stellen wir kostenlos zur Verfügung. Für Funktionen, die über den Umfang der Basis-Kassensoftware hinausgehen, ist die Bereitstellung von Updates auf einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab Kauf beschränkt. Ausgenommen sind Updates für kostenpflichtige Dienste; diese werden gesondert auf Anfrage angeboten. Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Updates innerhalb angemessener Frist einzuspielen und die Software nur in einer aktuellen, unterstützten Version sowie in einer sicheren Systemumgebung zu betreiben. Hinweise auf mögliche Sicherheitslücken können jederzeit an info@posprom.de gemeldet werden; eingehende Meldungen bearbeiten wir mit angemessener Sorgfalt.
(3) Soweit die Software Komponenten oder Dienste Dritter einbindet oder Schnittstellen zu solchen bereitstellt (z. B. Kartenzahlungsterminals nach ZVT-Protokoll, SumUp, Bondrucker, sonstige Hard- oder Software), übernehmen wir für deren Funktion, Verfügbarkeit, Sicherheit und Aktualität keine Gewähr. Insoweit gelten die Leistungsbeschreibungen und Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters; unsere Haftung richtet sich nach § 12.
(4) Fernwartung. Auf ausdrückliche Anfrage des Kunden leisten wir Support per Fernwartung über das Tool „Splashtop SOS". Der Kunde startet die Sitzung aktiv (Ausführen des Tools und Durchgeben eines Sitzungscodes). Während einer Fernwartungssitzung kann ein Zugriff auf personenbezogene Daten auf dem System des Kunden erfolgen; die damit verbundene Datenverarbeitung richtet sich nach § 15 (Datenschutz und Auftragsverarbeitung). Eines gesonderten Vertrags zur Auftragsverarbeitung bedarf es nicht, da diese Verarbeitung bereits in § 15 geregelt ist. Näheres zum eingesetzten Dienst enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 10 Mitwirkung und Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde ist für die regelmäßige, dem Datenbestand angemessene Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Im laufenden Kassenbetrieb hat eine Datensicherung grundsätzlich täglich zu erfolgen.
(2) Der Kunde betreibt die Hard- und Software in einer geeigneten, sicheren Systemumgebung. Hierzu gehören insbesondere ein unterstütztes, aktuelles Betriebssystem, ein wirksamer Schutz gegen Schadsoftware sowie ein angemessener Zugriffs- und Zugangsschutz. Bereitgestellte Updates spielt der Kunde innerhalb angemessener Frist ein.
(3) Der Kunde ist für den steuerlich und handelsrechtlich ordnungsgemäßen Einsatz des Kassensystems verantwortlich, insbesondere für die zutreffende Einrichtung der Steuersätze, die Erstellung und Pflege der Verfahrensdokumentation, die ordnungsgemäße Aufzeichnung, Buchführung und Aufbewahrung sowie für fristgerechte Meldungen gegenüber den Finanzbehörden (z. B. Mitteilung der eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und TSE nach § 146a AO).
(4) Beim Einsatz von Kartenzahlungs- bzw. EC-Terminals ist der Kunde für die Einhaltung der Vorgaben der beteiligten Zahlungsdienstleister und der einschlägigen Sicherheitsstandards (z. B. PCI DSS) verantwortlich.
(5) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich bereit. Mehraufwand und Verzögerungen, die auf einer unterlassenen oder verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, hat der Kunde zu vertreten.
§ 11 Mängelhaftung (Gewährleistung)
(1) Für die Beschaffenheit der Ware sind die vereinbarten Spezifikationen bzw. die Produktbeschreibung maßgeblich. Bei Software liegt ein Mangel nur vor, wenn eine erhebliche, reproduzierbare Abweichung von der Leistungsbeschreibung gegeben ist.
(2) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen (§ 377 HGB). Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(3) Bei einem Mangel leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Bei Software kann die Nacherfüllung auch durch Bereitstellung einer fehlerbereinigten Version oder durch Aufzeigen einer zumutbaren Ausweichlösung (Workaround) erfolgen, sofern die vertraglich geschuldete Funktion hierdurch erreicht wird. Uns ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben; dabei gelten in der Regel zwei Nachbesserungsversuche als angemessen. Erst wenn die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, von uns ernsthaft und endgültig verweigert wird oder dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 12.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit sowie bei Mängeln und Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung oder Bedienung, fehlerhafter Installation oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, auf Eingriffen, Änderungen oder Reparaturversuchen durch den Kunden oder Dritte, auf dem Einsatz in einer ungeeigneten Umgebung oder auf der Nichtbeachtung von Bedienungs-, Installations- oder Sicherheitshinweisen beruhen.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für neu hergestellte Sachen zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(6) Stellt sich das Verlangen des Kunden nach Mangelbeseitigung als unberechtigt heraus, weil ein von uns zu vertretender Mangel tatsächlich nicht vorliegt, können wir den Ersatz der hierdurch entstandenen angemessenen Aufwendungen verlangen, sofern der Kunde das Fehlen eines Mangels erkannt hat oder fahrlässig nicht erkannt hat.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Kunde ist für eine regelmäßige Datensicherung verantwortlich (§ 10 Abs. 1); für den Aufwand zur Wiederherstellung von Daten haften wir nur im Umfang einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Sicherung durch den Kunden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Für Schäden, die auf vom Kunden oder Dritten vorgenommenen Änderungen, Erweiterungen oder unsachgemäßen Eingriffen in Hard- oder Software oder auf dem Betrieb in einer nicht freigegebenen Systemumgebung beruhen, haften wir nicht. Hersteller und Vorlieferanten, deren Produkte wir lediglich weiterveräußern, sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
(5) Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Absätzen beschränkt oder ausgeschlossen ist, verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 13 Kein Widerrufsrecht
Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB) geschlossen werden, besteht kein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
§ 14 Verpackungsgesetz (VerpackG)
(1) Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen erfüllen wir die Lizenzierungsverpflichtungen, für die wir als Erstinverkehrbringer gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) gelten.
(2) Unsere Registrierungsnummer (LUCID) lautet: DE4506352103418.
(3) Die Verpflichtungen zur Rücknahme der Transportverpackungen erfüllen wir wie gesetzlich gefordert durch kostenfreie Rücknahme ausschließlich vor Ort bei der POSprom GmbH. Sonstige anfallende Kosten für die Rückgabe von Verpackungsmaterial (z. B. Versandkosten) trägt der Kunde. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
(4) Von Absatz (3) ausgeschlossen sind von uns gelieferte Transportverpackungen, die Sie als Verkaufsverpackungen zur Übergabe an Endverbraucher versenden. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall selbst für deren Lizenzierung verantwortlich sind.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns enthält unsere Datenschutzerklärung. Im Rahmen der Bestellung verarbeiten und speichern wir ausschließlich die hierfür nach der Datenschutz-Grundverordnung erforderlichen Kundendaten.
(2) Die mit der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere Daten der Kunden des Kunden) verbleiben auf dem System des Kunden. Der Kunde ist für diese Daten datenschutzrechtlich Verantwortlicher; eine laufende Verarbeitung dieser Daten durch uns findet nicht statt.
(3) Sollten wir ausnahmsweise — und nur auf ausdrückliche Anfrage des Kunden (z. B. im Rahmen eines konkreten Support- oder Fernwartungsfalls) — Zugriff auf personenbezogene Daten auf dem System des Kunden erhalten, schließen die Parteien hierfür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 16 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie technische und kaufmännische Informationen — geheim zu halten, nicht gegenüber Dritten offenzulegen und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Die Verpflichtung nach Absatz (1) gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung der empfangenden Partei bekannt werden, (b) der empfangenden Partei bereits zuvor rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren, (c) von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht rechtmäßig erlangt wurden oder (d) aufgrund Gesetzes oder einer behördlichen bzw. gerichtlichen Anordnung offenzulegen sind. Im Fall von (d) wird die offenlegungspflichtige Partei die andere Partei — soweit rechtlich zulässig — vorab unterrichten.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für die Dauer von drei (3) Jahren fort, soweit nicht zwingende gesetzliche Schutzvorschriften (insbesondere nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz – GeschGehG) einen längeren Schutz vorsehen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — unser Geschäftssitz in Nürnberg. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
(4) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. Die Wirksamkeit der Abtretung von Geldforderungen nach § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(6) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Stand: Juni 2026