TSE · KassenSichV · GoBD · DSFinV-K
Rechtssicher kassieren — mit zertifizierter TSE
POSprom-Kassen unterstützen die gesetzlichen Kassenanforderungen: zertifizierte TSE, automatische Belegausgabe und Datenexport fürs Finanzamt. Für die Anmeldung beim Finanzamt und den ordnungsgemäßen Betrieb der Kasse ist der Betreiber verantwortlich.
Zertifizierte TSE
Jede Kasse arbeitet mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (§ 146a AO). Damit werden digitale Grundaufzeichnungen gegen nachträgliche Manipulation gesichert. Das TSE-Modul (USB-Stick, 5 Jahre Zertifikat) ist im Lieferumfang.
Belegausgabe
Seit dem 01.01.2020 muss für jeden Vorgang ein Beleg ausgegeben werden können. Die POSprom-Kassen erstellen den Beleg automatisch.
GoBD-konforme Aufzeichnung
Aufzeichnungen werden nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) unveränderbar und nachvollziehbar geführt. Verfahrensdokumentationen sind verfügbar.
DSFinV-K-Datenexport
Alle Daten lassen sich im DSFinV-K-Format exportieren (CSV) — für Steuerberater und Betriebsprüfung auf Knopfdruck.
Mitteilung ans Finanzamt
Elektronische Kassensysteme mit TSE unterliegen einer Mitteilungspflicht gegenüber dem Finanzamt (§ 146a Abs. 4 AO). Die Anmeldung über ELSTER nimmt der Betreiber vor — wir unterstützen Sie dabei.
Was bedeutet „TSE 2026"?
Viele TSE-Zertifikate laufen 2025/26 aus. POSprom-Kassen werden mit einer TSE ausgeliefert, deren Zertifikat über diese Welle hinaus gültig ist; Updates halten Ihre Kasse auf dem geforderten Stand.
Hinweis: Die steuerliche Ordnungsmäßigkeit hängt auch vom korrekten Einsatz, der Konfiguration und der Anmeldung der Kasse durch den Betreiber ab (u. a. Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO). POSprom stellt die technischen Voraussetzungen bereit und unterstützt Sie dabei; eine rechtsverbindliche Gewähr für die Erfüllung sämtlicher steuerlicher Pflichten im Einzelfall kann nicht übernommen werden.
Unsicher, was für Ihren Betrieb gilt?
Wir beraten Sie kostenlos zur TSE-Pflicht und zur passenden Kasse.