Was ist eine TSE und warum ist sie Pflicht?
Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) schützt die Aufzeichnungen eines elektronischen Kassensystems vor nachträglicher Manipulation. Seit dem 1. Januar 2020 muss in Deutschland jedes elektronische Aufzeichnungssystem mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein (§ 146a AO i. V. m. KassenSichV).
- Eine TSE besteht aus drei Komponenten: Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle (§ 1 und § 5 KassenSichV).
- Jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall wird unmittelbar signiert und unveränderbar protokolliert (§ 146a Abs. 1 AO).
- Die TSE muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.
- Häufige Bauform ist ein USB-Stick mit Zertifikat (z. B. 5 Jahre Laufzeit). POSprom-Kassen enthalten ein zertifiziertes TSE-Modul ab Werk.