Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Juni 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Finanzamt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen.
Auf einen Blick
- DSFinV-K = „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“
- Einheitliches Export-/Datenformat für Kassendaten — unabhängig vom Hersteller
- Genutzt bei der Datenträgerüberlassung („Z3-Zugriff“) in Kassen-Nachschau & Betriebsprüfung
- Veröffentlicht vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Einheitliche digitale Schnittstelle Pflicht seit 1. Januar 2020 (§ 146a AO, KassenSichV)
- Löst für Kassendaten den älteren Begriff „GDPdU“ ab
Was ist die DSFinV-K?
Die Abkürzung DSFinV-K steht für „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“. Sie beschreibt eine Schnittstelle, über die Daten aus einem elektronischen Aufzeichnungssystem (Kassensystem) in einer einheitlichen Struktur exportiert werden — mit festgelegten Dateien und Datenfeldern.
Das Ziel: Die Finanzverwaltung kann die Kassendaten jedes Anbieters gleich aufgebaut und maschinell auswerten. Ein Prüfer muss so nicht jedes herstellerspezifische Format einzeln verstehen.
Wofür braucht das Finanzamt die DSFinV-K? (Z3-Zugriff)
Bei einer Kassen-Nachschau (§ 146b AO) oder einer Betriebsprüfung kann die Finanzverwaltung die Kassendaten auf einem Datenträger im DSFinV-K-Format verlangen. Die drei möglichen Zugriffsarten der Finanzverwaltung sind:
| Zugriffsart | Bedeutung |
|---|---|
| Z1 — unmittelbar | Der Prüfer greift direkt am Kassensystem auf die Daten zu |
| Z2 — mittelbar | Auswertung durch den Betrieb nach Vorgabe des Prüfers |
| Z3 — Datenträgerüberlassung | Export der Daten im DSFinV-K-Format (hier relevant) |
Aus den Daten lassen sich Einzelaufzeichnungen, Bons, Zahlungen, Stammdaten und die TSE-Signaturen nachvollziehen. Eine lückenlose, korrekte DSFinV-K-Ausgabe ist deshalb ein zentraler Baustein einer prüfungssicheren Kasse.
Seit wann ist die DSFinV-K Pflicht?
Die Pflicht zur einheitlichen digitalen Schnittstelle ergibt sich aus § 146a AO in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und gilt seit dem 1. Januar 2020 — zeitgleich mit der TSE-Pflicht.
Die konkreten Datenfelder und Formate werden in der DSFinV-K beschrieben, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht und fortschreibt. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung.
Was steckt in einem DSFinV-K-Export?
Ein DSFinV-K-Export ist technisch ein Paket aus mehreren strukturierten Dateien. Typischerweise enthält er:
- Stammdaten: Unternehmen, Kasse, TSE und verwendete Steuersätze
- Bewegungsdaten: Einzelbons mit Positionen, Zahlarten und Rabatten
- Kassenabschlüsse (Tages-/Z-Abschlüsse)
- TSE-Transaktionsdaten mit den Signaturen
- Index-/Beschreibungsdatei, die den Aufbau erklärt
In der Praxis besteht ein Export aus mehreren CSV-Dateien plus einer Beschreibungsdatei (index.xml) — strukturiert nach dem DSFinV-K-Schema.
GDPdU oder DSFinV-K — was gilt heute?
Der Begriff GDPdU („Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“) stammt aus dem Jahr 2002 und wurde 2015 durch die GoBD abgelöst. Für den Datenexport aus Kassensystemen ist heute die DSFinV-K das maßgebliche, speziell auf Kassen zugeschnittene Format.
Viele Anbieter — und ältere Texte — sprechen noch von „GDPdU-Export“. Gemeint ist in der Praxis der strukturierte Kassendaten-Export, der heute eben im DSFinV-K-Format erfolgt.
DSFinV-K bei POSprom
Alle POSprom-Kassen exportieren die Kassendaten im DSFinV-K-Format — auf Knopfdruck und ohne Zusatzsoftware. Bei einer Kassen-Nachschau oder für Ihren Steuerberater stellen Sie die Daten so strukturiert und prüfungssicher bereit.
Die DSFinV-K-Schnittstelle ist bei jeder POSprom-Lizenz integriert.
Häufige Fragen
Was bedeutet DSFinV-K?
„Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ — das einheitliche Format für den Export von Kassendaten an die Finanzverwaltung.
Ist die DSFinV-K dasselbe wie GDPdU?
Nein. GDPdU ist ein älterer, allgemeiner Begriff (seit 2015 durch die GoBD abgelöst). Für Kassendaten gilt heute speziell die DSFinV-K.
Wann muss ich DSFinV-K-Daten bereitstellen?
Auf Verlangen bei einer Kassen-Nachschau (§ 146b AO) oder einer Betriebsprüfung — in der Regel als Datenträgerüberlassung (Z3-Zugriff).
Brauche ich eine Zusatzsoftware für den Export?
Bei POSprom nicht — der DSFinV-K-Export ist in der Kassensoftware integriert und wird auf Knopfdruck erzeugt.
Wer veröffentlicht die DSFinV-K?
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt die DSFinV-K bereit und schreibt sie fort. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.
Quellen
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen. Stand: Juni 2026.
Weiterlesen
- Cloud-Kasse vs. lokale Kasse
- Kassen-Nachschau: Ablauf & Vorbereitung
- Was ist eine TSE und warum ist sie Pflicht?
- Was bedeutet GoBD für meine Kassenführung?