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Praxis & Steuer Stand: Oktober 2026 · Von der POSprom-Fachredaktion

Steuersätze in der Kasse richtig einstellen: 7 % und 19 % korrekt zuordnen

In der Kasse muss jeder Artikel dem richtigen Steuersatz zugeordnet sein: 19 Prozent als Regelsatz, 7 Prozent für Lebensmittel, Bücher, Presse und — seit 2026 — für Speisen in der Gastronomie. Am einfachsten gelingt das über Warengruppen, denen der jeweilige Steuersatz fest hinterlegt ist.

Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Finanzamt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen.

Auf einen Blick

  • 19 % Regelsteuersatz, 7 % ermäßigt (u. a. Lebensmittel, Bücher, Presse)
  • Seit 2026: 7 % auf Speisen in der Gastronomie, Getränke bleiben 19 %
  • Steuersatz am besten über Warengruppen fest hinterlegen
  • Falsche Zuordnung führt zu einer falschen Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Gemischte Bons (7 % + 19 %) müssen sauber getrennt werden

Welcher Satz gilt wofür?

SteuersatzTypische Beispiele
19 % (Regelsatz)Getränke, Non-Food, Dienstleistungen, viele Handelswaren
7 % (ermäßigt)Grundnahrungsmittel, Backwaren, Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, seit 2026 Speisen in der Gastronomie

Die genaue Zuordnung ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz — der ermäßigte Satz für Waren aus § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Anlage 2 (Lebensmittel, Bücher, Presse), der für Speisen in der Gastronomie seit 2026 aus § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Getränke ausgenommen). Für Pauschalangebote wie Buffets darf der Getränkeanteil vereinfacht mit 30 Prozent angesetzt werden (BMF-Schreiben vom 22.12.2025). Im Zweifel klärt der Steuerberater die richtige Einstufung.

Warengruppen statt Einzelzuordnung

Statt jedem Artikel einzeln einen Steuersatz zu geben, legen Sie Warengruppen an (z. B. „Speisen 7 %“, „Getränke 19 %“) und ordnen die Artikel diesen Gruppen zu. Das reduziert Fehler und sorgt dafür, dass neue Artikel automatisch den richtigen Satz erhalten.

Sonderfall Gastronomie und Bäckerei ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen der ermäßigte Satz von 7 Prozent — Getränke bleiben bei 19 Prozent. In Gastronomie und Bäckerei muss die Kasse daher beide Sätze auf einem Bon trennen. Details stehen in den Branchenbeiträgen zur Gastronomie und zur Bäckerei.

Häufige Fehler

  • Neuer Artikel ohne zugeordnete Warengruppe (falscher Satz)
  • Getränke versehentlich mit 7 % statt 19 %
  • Steuersatz-Umstellung zum Jahreswechsel vergessen
  • Gutscheine oder Pfand steuerlich falsch behandelt

So stellen Sie es ein

  1. 1 Warengruppen mit festem Steuersatz anlegen.
  2. 2 Artikel den Warengruppen zuordnen.
  3. 3 Stichprobe: Testbon mit gemischten Positionen prüfen.
  4. 4 Bei Steueränderungen (z. B. Jahreswechsel) Sätze aktualisieren.

Häufige Fragen

Welcher Steuersatz gilt für Lebensmittel?

Grundnahrungsmittel unterliegen dem ermäßigten Satz von 7 Prozent. Getränke sind überwiegend mit 19 Prozent zu besteuern.

Wie viel Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie?

Seit 2026 gelten 7 Prozent auf Speisen; Getränke bleiben bei 19 Prozent.

Wie ordne ich Steuersätze am besten zu?

Über Warengruppen mit fest hinterlegtem Steuersatz — so erhält jeder Artikel automatisch den richtigen Satz.

Was passiert bei falscher Zuordnung?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird falsch. Das kann zu Nachforderungen und bei einer Prüfung zu Beanstandungen führen.

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen. Stand: Oktober 2026.

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