Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Finanzamt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen.
Auf einen Blick
- TSE-Zertifikate haben eine begrenzte Laufzeit — herstellerseitig oft rund 5 Jahre (teils bis 7)
- Das Ablaufdatum wird bei Herstellung/Auslieferung gesetzt, nicht erst beim Kauf
- Erste Hardware-TSE (ausgegeben ab Dezember 2019) laufen 2025/2026 aus — eine Ablaufwelle
- Nach Ablauf ist die TSE unbrauchbar und muss ersetzt werden
- Alte TSE 10 Jahre aufbewahren, den Austausch über ELSTER dem Finanzamt melden
Warum läuft ein TSE-Zertifikat überhaupt ab?
Eine TSE ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Das zugrunde liegende Sicherheitszertifikat hat eine begrenzte Gültigkeit — spätestens nach fünf Jahren ist eine Neubewertung der Widerstandsfähigkeit erforderlich. Hersteller legen deshalb eine praktische Laufzeit fest, häufig rund fünf Jahre.
Wichtig: Das Ablaufdatum ist an die Herstellung bzw. Auslieferung der TSE gekoppelt, nicht an Ihren Kaufzeitpunkt. Eine längere Zeit gelagerte TSE kann daher faktisch weniger als fünf Nutzungsjahre haben.
Woran erkenne ich, wann meine TSE abläuft?
- An der Herstellerangabe zur Zertifikats-ID Ihrer TSE
- Über die Status- oder Ablaufanzeige in Ihrer Kassensoftware
- Über eine TSE-Statusabfrage bzw. Selbstauskunft des Geräts
Prüfen Sie das Datum frühzeitig — der Austausch braucht Vorlauf für Beschaffung, Einrichtung und Meldung ans Finanzamt.
Die Ablaufwelle 2025/2026
Die ersten Hardware-TSE wurden ab Dezember 2019 ausgegeben. Bei Laufzeiten um fünf Jahre laufen viele dieser Zertifikate in den Jahren 2025 und 2026 aus. Wer seine Kasse zwischen 2019 und 2021 mit einer TSE ausgestattet hat, sollte das Ablaufdatum jetzt prüfen und den Wechsel einplanen.
TSE austauschen — Schritt für Schritt
- 1 Ablaufdatum der aktuellen TSE prüfen (Herstellerangabe oder Kassensoftware).
- 2 Rechtzeitig eine neue, zertifizierte TSE beschaffen — mit Vorlauf vor dem Ablauftag.
- 3 Neue TSE in Betrieb nehmen und in der Kassensoftware einrichten; die bisherigen Aufzeichnungen bleiben erhalten.
- 4 Alte TSE außer Betrieb nehmen und mindestens 10 Jahre GoBD-konform aufbewahren — die Daten müssen lesbar bleiben.
- 5 Den Wechsel über ELSTER melden: alte TSE bzw. Kasse abmelden, neue anmelden (grundsätzlich innerhalb eines Monats).
Was passiert, wenn ich zu spät bin?
Ohne gültiges Zertifikat signiert die TSE keine Vorgänge mehr — die Aufzeichnung ist nicht mehr ordnungsgemäß und kann bei einer Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung beanstandet werden. Im Zusammenhang mit einer fehlenden funktionsfähigen TSE sind Bußgelder von bis zu 25.000 Euro möglich (§ 379 AO), unabhängig davon, ob tatsächlich Steuern verkürzt wurden. Handeln Sie deshalb vor dem Ablaufdatum.
Wie POSprom den Zertifikatswechsel vereinfacht
POSprom-Kassen enthalten ein zertifiziertes TSE-Modul ab Werk. Beim anstehenden Wechsel unterstützen wir bei Beschaffung, Einrichtung und den nötigen Meldeschritten, damit keine Frist verstreicht und Ihre Kasse durchgängig rechtssicher bleibt.
Häufige Fragen
Kann ich ein abgelaufenes TSE-Zertifikat verlängern?
Nein. Ein abgelaufenes Zertifikat lässt sich nicht verlängern — die TSE muss durch eine neue ersetzt werden.
Muss ich die alte TSE aufbewahren?
Ja. Die auf der TSE gespeicherten Daten unterliegen der Aufbewahrungspflicht (in der Regel 10 Jahre) und müssen lesbar bleiben. Entsorgen Sie die alte TSE daher nicht.
Muss ich den TSE-Tausch dem Finanzamt melden?
Ja. Die Außerbetriebnahme der alten und die Inbetriebnahme der neuen TSE sind über ELSTER mitzuteilen (§ 146a Abs. 4 AO), grundsätzlich innerhalb eines Monats.
Wie sehe ich das Ablaufdatum meiner TSE?
Über die Herstellerangabe zur Zertifikats-ID oder die Statusanzeige Ihrer Kassensoftware. Prüfen Sie es frühzeitig, da der Austausch Vorlauf braucht.
Quellen
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Verwaltungsanweisungen. Stand: Juli 2026.
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